Zum Weingesetz:
QbA = 10.500 Liter/Hektar
Landwein = 15.000 Liter/Hektar
Grundwein = 20.000 Liter/Hektar
Grundlagen aller Most und Traubengeschäfte im Herbst:
- Alle Moste müssen VEGAN sein -> Verzicht auf tierische Produkte
- Alle Moste müssen FRISCH verladen werden und dürfen nicht gären (sonst keine Annahme)
- Grenzwert der flüchtigen Säure für die Warenannahme 0,3 g/l
- Die Grenzen für die Zugabe von schwefliger Säure liegen bei max. 30 mg/l freier und max. 60 mg/l gesamter schwefliger Säure
- Trauben werden mit dem Faktor 0,78 umgerechnet
- Von Traubenmost findet keine Umrechnung mehr zu Wein statt (1:1)
- Wenn Sie Hilfe zur Kontigentsberechnung brauchen, schicken wir Ihnen gerne unseren Weinrechner (Excel) zu.












